Info Müllentsorgung

Die Situation an den Mülltonnen und die allgemeine Entsorgung und Trennung des Hausmülls hat sich leider wieder extrem verschlechtert.

– Es wird Restmüll in der gelben Tonne entsorgt.
– Es werden anstatt gelber Säcke andere Säcke benutzt
– Säcke sind unzureichend verschlossen oder beschädigt, so dass Müll herausfällt / Inhalt durch Regen durchnäßt ist.
– Tonnen werden überfüllt und Restmüll wird neben die graue Tonne gestellt

Seit 2015 ist jeder Haushalt laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet, seinen Hausmüll zu trennen und dafür zu sorgen, dass dieser korrekt sortiert zu entsorgen ist. Das bedeutet:

Alle Bewohner haben für eine korrekte Trennung des Hausmülls zu sorgen. In die gelbe Tonne sowie den gelben Säcken ist ausschließlich das zu entsorgen, was laut Krefelder Verordnung dort entsorgt werden darf. Jeder hat sich eigenständig über die korrekte Mülltrennung zu informieren.
• Benutzte Windeln gehören auf keinen Fall in die gelbe Tonne oder den gelben Sack. Diese sind ausschließlich im Restmüll zu entsorgen. Fehlbefüllungen dieser Art führen nicht nur zu einer Nichtmitnahme der Gelben Tonne/Sack durch den Entsorgungsbetrieb, dies kann ein auch zu einem empfindlichen Bußgeld führen.
• Sind graue, blaue oder gelbe Tonnen voll, darf die Tonne nicht weiter befüllt werden. Auch ist das Abstellen von Restmüll neben der Tonne untersagt. Sollte einmal überdurchschnittlich viel Restmüll anfallen, können in den Bürgerbüros, bei der GSAK und im SWK & GSAK Service-Center Müllsäcke erworben werden, die zur Abfuhr neben die graue Tonne gestellt werden dürfen.
• Sollte der Platz in der grauen Tonne generell nicht ausreichen, ist von Mietern der jeweilige Vermieter zu informieren, Eigentümer informieren die Hausverwaltung.
• Sortierter Plastikmüll darf nur in den dafür vorgesehenen gelben Säcken entsorgt werden. Werden andere Säcke benutzt kann die Mitnahme durch den Entsorger verweigert werden. Gelbe Säcke können kostenlos an den im Abfallkalender genannten Verteilstellen abgeholt werden. Dies sind u.a. Rathaus, Stadthaus, SWK ServiceCenter, Wertstoffhof in Linn oder die Sammelfahrzeuge.

Aufgrund des erhöhten Aufkommens, sowie besonders der Art und Weise wie der Müll getrennt und abgestellt wird, ist Frau Sovric nicht weiter bereit, die gelben Säcke zu den jeweiligen Abholterminen an die Strasse zu stellen. Daher ist es nicht mehr gestattet, die gelben Säcke zwischen Abholterminen neben die Tonnen oder auf den Hof zu stellen. Jeder Bewohner hat dafür eigenständig zu sorgen, seine Säcke am Vorabend der Abholung an die Straße zu stellen.
Kann in Zukunft falsche Befüllungen einem Bewohner eindeutig zugeordnet werden, so trägt dieser die Kosten einer extra zu bestellenden Entsorgung.
Sollte sich das Entsorgungsverhalten nicht ändern, wird ein Hausmeisterdienst bestellt, der sich um die Entsorgung falsch getrennten / abgestellten Mülls kümmert. Die Kosten dafür trägt / tragen die Verursacher.
Es wird von der Hausverwaltung eine weitere gelbe Tonne bestellt, diese werden von Frau Sovric weiterhin zu den Abholterminen an die Strasse gestellt.


Wo gibt es graue Säcke für Restmüll? Müllsäcke, die zusätzlich zur Abfuhr neben die graue Tonne gestellt werden dürfen, können in den Bürgerbüros, bei der GSAK und im SWK & GSAK Service-Center erworben werden.

Wo gibt es gelbe Säcke? Gelbe Säcke können kostenlos an den im Abfallkalender genannten Verteilstellen abgeholt werden. Dies sind u.a. Rathaus, Stadthaus, SWK ServiceCenter, Wertstoffhof in Linn oder die Sammelfahrzeuge.
https://www.rmg-gmbh.de/gelber-sack/stadt-krefeld

Was darf in die gelbe Tonne / den gelben Sack und was nicht? Ausschließlich gebrauchte und restentleerte Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe, Karton oder Glas sind. Verpackungsbestandteile bitte voneinander trennen. Ausspülen ist nicht notwendig.
https://www.muelltrennung-wirkt.de/de/muelltrennung/trenntabellen-listen/

Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte? Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet Verbraucher zur Mülltrennung. Daher muss jeder, der seinen Hausmüll nicht ordnungsgemäß, etwa nach Papier, Plastik, Grünabfälle und Restmüll trennt, mit einem Bußgeld rechnen. Die falsche Mülltrennung wird mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet. Bei Wiederholungstätern erhöht sich das Bußgeld. Neben dem Bußgeld können weitere Kosten für die Müllentsorgung dazu kommen, denn die Müllabfuhr muss falsch getrennten Müll nicht abfahren.
https://www.anwaltssuche.de/aws/abfall_und_muellentsorgung_was_ist_erlaubt_und_wann_droht_ein_bussgeld_3346.artikel
Kann eine falsche Entsorgung zugeordnet werden, stellen wir dem Verursacher die Kosten für eine zusätzliche Entsorgung in Rechnung. Eine Anzeige behalten wir uns in schwerwiegenden Fälle ebenfalls vor.